Erklärung · August 2026

800 W oder 2000 Wp?

Auf dem Karton stehen oft beide Zahlen. Im Gesetz auch. Sie beschreiben trotzdem zwei verschiedene Dinge: was der Wechselrichter abgeben darf, und wie groß die Module sein dürfen.

Ein Steckersolargerät kommt in die vereinfachten EEG-Regeln, wenn der Wechselrichter insgesamt höchstens 800 VA kann und die Module zusammen höchstens 2000 Wp haben. Das steht in EEG § 8 Abs. 5a, seit dem Solarpaket I vom 16. Mai 2024. Die Bundesnetzagentur wiederholt es in den FAQ. Ins Marktstammdatenregister müssen Sie trotzdem. Den Netzbetreiber extra anschreiben dürfen die in den Grenzen nicht mehr verlangen, wenn Sie auf Einspeisevergütung verzichten.

800 VA und 2000 Wp messen nicht dasselbe.

Kette: Module bis 2000 Wp, Wechselrichter höchstens 800 VA, Steckdose im Hausnetz
Wp ist der Generator. VA ist, was in der Leitung ankommt. Quelle: EEG § 8 Abs. 5a.

Die zwei Grenzen

Zahl Was sie misst Wo sie steht Was sie begrenzt
800 W / 800 VA Ausgang des Wechselrichters (Wechselstrom) EEG § 8 Abs. 5a wie viel Leistung ins Hausnetz darf
2000 Wp / 2 kW installierte Leistung der Module (Gleichstrom, Laborwert) EEG § 8 Abs. 5a wie groß der Generator sein darf

Mehr Modul-Wp als Wechselrichter-VA ist zulässig. Das Gerät speist deshalb nicht 2000 W ein; der Wechselrichter koppelt ab. Die Rechtsgrenzen stehen oben, nicht noch einmal hier.

Was 800 VA ist

Der Wechselrichter macht aus dem Gleichstrom der Module Wechselstrom für die Steckdose. Im Gesetzestext heißt die Grenze 800 Voltampere, im Handel meist 800 Watt.

Vor dem Solarpaket I lag die übliche Bagatelle bei 600 W. Seit dem 16. Mai 2024 gilt 800 VA. Das bestätigt die BNetzA und die MaStR-Auswertung von Ohmnify (Anhebung 600 → 800 W).

Drei Punkte, die in Shop-Texten oft fehlen (BNetzA-FAQ):

  1. Zusammenrechnung. Mehrere Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle (dieselbe Marktlokation / derselbe Zähler) werden addiert. Zwei Geräte mit je 600 VA liegen bei 1.200 VA — die Sonderregeln greifen dann nicht mehr.
  2. Höchste wählbare Leistung zählt. Wer einen Wechselrichter auf 600 VA drosselt, der 900 VA kann, bleibt bei 900 VA.
  3. 800 W in der Steckdose ≠ 800 W vom Modul. Module liefern Gleichstrom in Wp. Der Wechselrichter begrenzt, was ankommt.

Was 2000 Wp ist

Wp (Watt Peak) ist die Nennleistung der Module unter Laborbedingungen (Standard Test Conditions). Alle Module eines Geräts werden addiert. Diese Summe ist im EEG die installierte Leistung und darf für die Sonderregeln insgesamt 2 Kilowatt nicht überschreiten.

Module erreichen ihren Wp-Wert selten (Winkel, Wärme, Schatten). Mehr Modulfläche heißt: der Wechselrichter läuft öfter an seiner 800-VA-Decke — nicht, dass 2000 W durch die Steckdose fließen. Deshalb gibt es Sets wie „800 W / 2000 Wp“.

Die BNetzA definiert ein Steckersolargerät in § 3 Nr. 43 EEG als Gerät aus Solaranlage(n), Wechselrichter, Anschlussleitung und Stecker zum Endstromkreis eines Letztverbrauchers.

Für wen die Unterscheidung zählt

Erstes Gerät

Datenblatt: Wechselrichter-Ausgang (höchste wählbare Leistung) und Modulsumme Wp getrennt lesen. Liegt eine der beiden Zahlen über der Grenze in EEG § 8 Abs. 5a, gelten die normalen Melde- und Anschlusswege.

Zusätzlich zur Gesetzesgrenze gibt es die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 (laut Verbraucherzentrale seit 1.12.2025 für Geräte ohne Speicher). Die Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026): Schuko bis 960 W Modulleistung; darüber ein spezieller Einspeisestecker. Das ist eine Normfrage, keine zweite EEG-Grenze. Förderprogramme können den Wieland-Stecker trotzdem verlangen.

Schon ein 600-W-Set

Die gesetzliche Bagatelle ist 800 VA. Ob Ihr Wechselrichter höher darf, steht im Datenblatt — kein Firmware-Versprechen hier. Ein zweites Gerät: Leistungen addieren (BNetzA-FAQ). Module tauschen oder dazu bauen: 2-kW- und 800-VA-Summe gelten weiter; eine Leistungsänderung im MaStR innerhalb eines Monats nachziehen (MaStR-FAQ).

Miete

§ 554 BGB: Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch entfällt bei Unzumutbarkeit für den Vermieter. Die Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026) beschreibt dasselbe als Privilegierung seit Oktober 2024. Keine Rechtsberatung — Montage und Zustimmung vorher mit Vermieter oder Hausverwaltung klären.

Registrierung: Marktstammdatenregister, nicht der Netzbetreiber

Ein Balkonkraftwerk muss ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Seit dem 16. Mai 2024 entfällt für steckerfertige Anlagen in den genannten Leistungsgrenzen und bei unentgeltlicher Abnahme die Extra-Meldung beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber wird über das MaStR informiert (MaStR-FAQ, BNetzA-FAQ).

Ohmnify wertet das MaStR aus und nennt zum 15.08.2026 1.472.829 in Betrieb befindliche Steckersolar-Geräte, 1,6 GWp, im Schnitt der letzten 12 Monate rund 1.054 neue Einträge pro Tag.

Was Sie prüfen

  1. Datenblatt: WR-Ausgang (höchste wählbare VA/W) und Modulsumme (Wp) getrennt.
  2. Hinter demselben Zähler nichts dazustecken, das 800 VA oder 2 kW sprengt — oder bewusst den vereinfachten Weg verlassen.
  3. Mit Vermieter oder Hausverwaltung klären, bevor montiert wird.
  4. Nach dem ersten Stecken: MaStR, nicht den Netzbetreiber extra anschreiben (innerhalb der Grenzen, unentgeltliche Abnahme).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen 800 W bzw. 800 VA und 2000 Wp?

800 W bzw. 800 VA ist die erlaubte Ausgangsleistung des Wechselrichters (Wechselstrom) in den EEG-Sonderregeln; im Gesetzestext steht 800 Voltampere, im Handel meist 800 Watt. 2000 Wp bzw. 2 kW ist die installierte Leistung der Module (Gleichstrom, Laborwert). Beide Grenzen stehen in EEG § 8 Abs. 5a und in den FAQ der Bundesnetzagentur.

Darf ein Steckersolargerät mehr Modul-Wp haben als Wechselrichter-Watt?

Ja. Ein Gerät darf mehr Modul-Wp als Wechselrichter-W haben. Es darf deshalb nicht dauerhaft 2000 W in die Steckdose schieben; der Wechselrichter koppelt ab. Gesetzlich zulässig ist das, solange die Module in der Summe höchstens 2 kW und der Wechselrichter höchstens 800 VA bleiben.

Muss ich das Balkonkraftwerk extra beim Netzbetreiber anmelden?

Seit dem 16. Mai 2024 entfällt für steckerfertige Anlagen in den genannten Leistungsgrenzen und bei unentgeltlicher Abnahme (Verzicht auf Einspeisevergütung) die Extra-Meldung beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber wird über das Marktstammdatenregister automatisch informiert. So die MaStR-FAQ und die BNetzA-FAQ. Die Registrierung im MaStR bleibt Pflicht.

Wie lange habe ich Zeit für die MaStR-Registrierung?

Für Anlagen ab 1. Juli 2017 gilt in der Regel: Registrierung einen Monat nach Inbetriebnahme. Inbetriebnahme im Sinne des Registers ist der erste Wechselstrom ins Hausnetz, in der Regel der erste Stecker in der Dose. Die Registrierung ist gebührenfrei. Quelle: MaStR-FAQ und Fristentabelle.

Werden zwei Steckersolargeräte hinter demselben Zähler addiert?

Ja. Mehrere Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle (in der Regel dieselbe Marktlokation / derselbe Zähler) werden addiert. Zwei Geräte mit je 600 VA liegen zusammen bei 1.200 VA — damit greifen die Sonderregeln nicht mehr. Das Beispiel steht in den BNetzA-FAQ.

Zählt eine Software-Drossel, wenn der Wechselrichter mehr als 800 VA kann?

Nein. Es zählt die höchste wählbare Leistung. Wenn ein Wechselrichter per Schalter oder Software 900 VA kann, Sie ihn aber auf 600 VA drosseln, gilt trotzdem 900 VA. Die Sonderregeln bis 800 VA greifen dann nicht. Das steht bei der Bundesnetzagentur.

Dürfen Mieter ein Steckersolargerät anbringen?

Steckersolargeräte stehen in § 554 BGB: Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch entfällt, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zuzumuten ist. Die Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026) beschreibt dasselbe als Privilegierung seit Oktober 2024. Das ist keine Rechtsberatung; Montage und Zustimmung vorher klären.

Reicht eine Schuko-Steckdose bei 2000 Wp Modulleistung?

Das ist eine Normfrage, keine zweite EEG-Grenze. Laut Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026) ist Schuko bei der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 (seit 1.12.2025 für Geräte ohne Speicher) bei Modulleistung bis 960 W vorgesehen; darüber ein spezieller Einspeisestecker. Förderprogramme können den Wieland-Stecker trotzdem verlangen. Die EEG-Sonderregeln erlauben Module bis 2 kW unabhängig davon.

Quellen

  1. § 8 Abs. 5a EEG 2023 — 2 kW installierte Leistung, 800 VA Wechselrichter, MaStR bleibt, keine Extra-Meldung beim Netzbetreiber. https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html
  2. Bundesnetzagentur, FAQ Balkon-Solaranlagen — Solarpaket 16. Mai 2024; Definition Steckersolargerät § 3 Nr. 43 EEG; 2.000 W Module / 800 VA WR; Zusammenrechnung; höchste wählbare Leistung; MaStR statt Netzbetreiber-Meldung. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Balkon_table.html
  3. Marktstammdatenregister, FAQ — Registrierungspflicht auch für Balkonkraftwerke; Solarpaket 16.05.2024; 2.000 W / 800 W; automatische Info an den Netzbetreiber; Inbetriebnahme = erster Wechselstrom; Frist in der Regel 1 Monat; gebührenfrei. https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html
  4. Marktstammdatenregister, Fristen — Registrierungsfrist ein Monat ab Inbetriebnahme. https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendFristen.html
  5. Ohmnify, Balkonkraftwerke in Deutschland (Datenstand 15.08.2026, Quelle MaStR / BNetzA) — 1.472.829 Geräte, 1,6 GWp, ~1.054/Tag; Bagatelle 600 → 800 W mit Solarpaket I. https://www.ohmnify.io/reports/balkonkraftwerke-deutschland
  6. § 554 BGB — Anspruch des Mieters auf Erlaubnis für Steckersolargeräte; Ausnahme Unzumutbarkeit. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
  7. Verbraucherzentrale, Gesetze und Normen für Steckersolar (Stand 06.03.2026) — 800 W AC / 2.000 W Module; MaStR statt Netzbetreiber; Privilegierung Mieter/WEG seit Oktober 2024; DIN VDE V 0126-95 und Schuko bis 960 W Modulleistung. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/gesetze-und-normen-fuer-steckersolar-was-gilt-was-gilt-noch-nicht-90740

Checkliste vor dem Kauf